Geschäftsbedingungen

 

Versteigerungsbedingungen

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen, Auftrag und auf Rechnung der Einlieferer, welche mit den Ziffern nach der Losnummer kenntlich gemacht sind. Eigenware wird auf eigene Rechnung und im eigenen Namen versteigert und als solche gekennzeichnet.
  1. Beschreibungen, Rechte & Preisangaben

2.1 Beschreibungen

Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen der individualisierenden Objektbeschreibung der zu versteigernden Gegenstände. Die Beschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, soweit nicht eine solche Garantie ausdrücklich erklärt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Beschreibung eine Expertise beigefügt ist oder auf eine solche verwiesen wird. Garantieerklärungen werden mangels einer anderen Erklärung nur im Namen des Einlieferers abgegeben. Katalogbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsangaben. Es obliegt dem Bieter, die angebotenen Gegenstände eingehend zu besichtigen und deren Beschaffenheit zu prüfen. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind grundsätzlich gebraucht. Bücher, welche zum Aufruf gelangen sind nicht durchgesehen.

2.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos

Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den veröffentlichten Abbildungen und Beschreibungen sämtlicher Auktionsexponate, stehen ausschließlich dem „Berliner Auktionshaus“ zu. Weder die Beschreibungen, noch die Abbildungen gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, auf den Ersteigerer über.

Das Recht an den Beschreibungen und Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte.

Der Ersteigerer der Auktionsexponate im Rahmen unserer Auktionen, verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Beschreibungen und Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sämtlichen Digital- und Printmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.

2.3 Preisangaben

Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.

  1. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern, z.B. bei Nichterreichen des Limitpreises. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfragen an den Limitbieter abgegeben werden.

Bei Auseinandersetzungen oder Zweifel am Zuschlag, oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will, ist der Versteigerer berechtigt, neu auszubieten.

Gegenstände ohne Limit werden im Allgemeinen mit 10 – 20.- € aufgerufen, sofern keine höheren Vorgebote vorliegen.

Taxierte Gegenstände werden mit mindestens 10% des Schätzpreises aufgerufen und limitierte Gegenstände werden mit ihrem Limit aufgerufen.

Bis € 160.- wird i. A. um € 10.- gesteigert, danach um ca. 10 %.

  1. Der Versteigerer kann einzelne Katalognummern zusammenfassen, trennen, außerhalb der Reihe ausbieten oder zurücknehmen. Schriftliche Vorgebote werden dadurch hinfällig. Weiter kann das Auktionshaus einen Bieter bzw. einzelne Gebote des Bieters ablehnen. Dies z.B. wenn der Bieter dem Auktionshaus nicht bekannt ist oder eine geforderte Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde.
  1. Der Zuschlag verpflichtet zur Bezahlung und Abnahme der ersteigerten Gegenstände. Der Kaufpreis ist sofort in Euro in bar zu bezahlen oder eine ausgestellte Rechnung sofort zu überweisen. Allfällige Bankgebühren gehen in voller Höhe zu Lasten des Ersteigerers. Eine Stundung des Kaufpreises kann nicht gewährt werden. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und dem Versteigereraufgeld in Höhe von 19% der Zuschlagsumme inkl. der ges. MwSt.. Die gesamte Summe ist an den Versteigerer zu entrichten.

Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können.  Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.

Für Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der Käufer diese Abgabe zu übernehmen und dem Auktionshaus bzw. dem Einlieferer/Veräußerer zu erstatten. Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt gemäß § 26 UrhG: 4% für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro, 3%  für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000,00 Euro, 1% für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000,00 Euro, 0,5% für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000,00 Euro, 0,25% für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000,00 Euro. Der  Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 Euro. Liegt der Zuschlagpreis unter 400,00 € wird keine Abgabe fällig.

  1. Wenn der Ersteher trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von zwei Wochen die Abnahme verweigert, und/oder die fälligen Beträge nicht bezahlt, ist der Versteigerer nach Wahl berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das Versteigerungsgut erneut zu versteigern oder frei zu verkaufen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
  1. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Erwerber über. Gefahrenübergang und Lagerung des ersteigerten Gutes gehen ab Zuschlag auf den Erwerber über bzw. zu seinen Lasten. Dies gilt auch für den Freiverkauf.
  1. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss sofort erfolgen. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust der Güter übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und Transport erfolgt auf Kosten und Risiko des Erwerbers.
  1. In den Auktions- und Geschäftsräumen haften die Besucher ( Eltern haften für ihre Kinder ) insbesondere bei Besichtigungen ungeachtet eines Verschuldens für alle verursachten Schäden.
  1. Schriftliche Gebote sind bindend und können nicht widerrufen werden. Sie werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Bei schriftlichen wie auch bei telefonischen Geboten ist die Losnummer verbindlich, um das Gebot ausführen zu können. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Schriftliche Gebote müssen bis spätestens 18 Uhr des Vortages der Auktion vorliegen. Danach eingegangene Vorgebote können, müssen aber nicht berücksichtigt werden.
  1. Bei telefonischen Bietern übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung. Das Risiko der Nichterreichbarkeit oder der Verbindungsstörung trägt der Bieter.

Die Voraussetzungen für telefonische Bieter gelten sinngemäß auch für Online-Bieter sowie für Vorgebote, welche durch das Internetportal lot-tissimo eingehen. Bei Bietern des Internetportals lot-tissimo trägt das Auktionshaus keine Haftung für die Übermittlung seitens lot-tissimo. Es  wird darauf hingewiesen, dass  das  Internetportal  des  Auktionshauses  auf  die Seiten  des  Portals lot-tissimo  weiterleitet. Gebote im Internet werden nur durch das Portal lot-tissimo akzeptiert und bearbeitet. Gebote per Email werden nur in Ausnahmefällen bei Verifizierung durch das Auktionshaus angenommen, ansonsten abgelehnt.

  1. Die Daten der Bieter werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und geschützt. Nutzer des Portals lot-tissimo bzw. invaluable haben sich diesbezüglich an dieses zu wenden.
  1. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß für den Nachverkauf oder einen freihändigen Verkauf.
  1. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise oder Schätzpreise.
  1. Die allgemeinen Versteigerungsbedingungen sind an der Kasse einzusehen. Die Abgabe eines Gebots bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.
  1. Sofern wir militärgeschichtliche Objekte oder Gegenstände des Dritten Reiches versteigern, erfolgt dies ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Auktionsteilnehmer und Bieter versichern dies ebenfalls.
  1. Schadenersatzansprüche gegen das Auktionshaus wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Versteigerers oder auf einer solchen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Versteigerer beruhen. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers. Alle Ansprüche an den Versteigerer verjähren ein Jahr nach der Übergabe des Versteigerungsgegenstandes, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen. Die Haftung des Versteigerers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
  1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  1. Erfüllungsort für beide Teile ist 76356 Weingarten, der Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Conditions of Auction

This is a courtesy translation, the German version is binding.

  1. The auction shall be held voluntarily in the name, on behalf and for the account of the consignors, who are identified by the numbers after the lot number. Own goods shall be auctioned for the auctioneer’s own account and in the auctioneer’s own name and shall be marked as such. 2.

The catalogue descriptions are made to the best of our knowledge and belief, but do not constitute warranted characteristics within the meaning of §§ 459 BGB. All items to be auctioned may be inspected and examined prior to the auction. They will be auctioned in the condition in which they are found, without guarantee and liability for obvious or hidden defects as well as attributions. Subsequent complaints, of whatever nature, must therefore be disregarded.

  1. No liability is accepted for catalogue descriptions or written or verbal explanations.

Nevertheless, the respective condition of all used items is taken into account in the limit price.

Books which are put up for bidding have not been checked. 3.

  1. The lot is knocked down if there is no overbid after three calls. The auctioneer may refuse to accept the bid, e.g. if the limit price is not reached. If a bid is accepted with reservation, the bidder is bound to his bid for a period of three weeks. If he does not receive the unconditional acceptance of the bid within this period, it expires. If a reservation is not accepted, the catalogue number may be awarded to the limit bidder without further inquiry.

In the event of disputes or doubts about the knockdown, or if the highest bidder does not wish to accept the knockdown, the auctioneer is entitled to re-bid.

Items without a limit are generally knocked down at € 10 – 20, unless there are higher preliminary bids.

Valued items will be called with at least 10% of the estimated price and limited items will be called with their limit.

Up to € 160, items are generally increased by € 10, thereafter by approx. 10 %.

  1. The auctioneer may combine or separate individual catalogue numbers, bid them out of sequence or withdraw them. Written pre-bids shall thereby become invalid. Furthermore, the auction house may reject a bidder or individual bids of the bidder. This is the case, for example, if the bidder is not known to the Auction House or if a required security deposit has not been provided. 5.
  1. The acceptance of a bid obliges the bidder to pay for and accept the auctioned items. The purchase price shall be paid immediately in Euro in cash or an issued invoice shall be transferred immediately. Any bank charges shall be borne in full by the buyer. A deferment of the purchase price cannot be granted. The purchase price is made up of the hammer price and the auctioneer’s premium amounting to 24% of the hammer price plus VAT (currently 19%). (currently 19%), i.e. a total of 28.56%. The entire sum is to be paid to the auctioneer.

The buyer undertakes to collect the auctioned items within 7 days. The auctioneer assumes no liability for loss or damage. Any dispatch of auctioned items shall be at the expense and risk of the purchaser in accordance with written dispatch instructions. After the expiry of 14 days, the auctioneer is entitled to store the item at his premises at the expense of the buyer, for which a flat rate of up to € 5.00 plus VAT may be charged per item and day.  The buyer reserves the right to prove that costs were not incurred or were not incurred in this amount.

For works of art from the sale of which a resale rights levy arises, the Buyer shall assume this levy and reimburse it to the Auction House or the Consignor/Seller. Pursuant to Section 26 UrhG, the amount of the share of the sale proceeds is: 4% for the part of the sale proceeds up to 50,000 Euros, 3% for the part of the sale proceeds from 50,000.01 to 200. 000.00 Euro, 1% for the part of the sale proceeds from 200,000.01 to 350,000.00 Euro, 0.5% for the part of the sale proceeds from 350,000.01 to 500,000.00 Euro, 0.25% for the part of the sale proceeds exceeding 500,000.00 Euro. The total amount of the resale right remuneration from a resale shall not exceed 12,500 Euros. If the hammer price is less than €400.00, no levy is payable.

  1. If the successful bidder refuses to take delivery despite a reminder and after setting a deadline of two weeks, and/or does not pay the amounts due, the auctioneer is entitled, at his discretion, to enforce the rights arising from the knockdown or to auction the auctioned property again or to sell it freely. Any claims for damages shall remain unaffected. 7.
  1. Ownership of the auctioned items shall not pass to the purchaser until payment has been made in full. Transfer of risk and storage of the auctioned goods shall pass to the purchaser from the moment of the knockdown or shall be at the purchaser’s expense. This shall also apply to private sales.
  1. The acceptance of the auctioned items must take place immediately. The auctioneer shall not be liable for any damage to or loss of the goods. Any storage and transport shall be at the expense and risk of the purchaser. 9.
  1. In the auction and business premises, visitors (parents are liable for their children) are liable for all damage caused, in particular during inspections, regardless of fault.
  1. Written bids are binding and cannot be revoked. They are carried out in the interest of the bidder. In the case of written bids as well as bids by telephone, the lot number is binding in order to be able to execute the bid. The price noted on the order form shall be deemed to be the highest bid; the contract may also be awarded at a lower price. Written bids must be received no later than 6 p.m. on the day before the auction. Pre-bids received after this time may, but need not, be taken into consideration. 11.
  1. The Auction House does not assume any liability for the connection of telephone bidders. The risk of non-availability or connection failure shall be borne by the bidder.

The requirements for telephone bidders shall apply mutatis mutandis to online bidders as well as to pre-bids received through the internet portal lot-tissimo. In the case of bidders of the internet portal lot-tissimo, the Auction House shall not be liable for the transmission on the part of lot-tissimo. It is pointed out that the Internet portal of the auction house forwards to the pages of the lot-tissimo portal. Bids on the Internet will only be accepted and processed by the lot-tissimo portal. Bids by e-mail will only be accepted in exceptional cases upon verification by the auction house, otherwise they will be rejected. 12.

  1. bidders’ data will be processed and protected in accordance with the statutory data protection provisions. Users of the lot-tissimo portal must contact the portal in this regard.
  1. The conditions of auction apply mutatis mutandis to post-auction sales or sales by private treaty.
  1. The prices indicated in the catalogue are limit prices or estimated prices.

15.The general auction conditions are available at the cash desk and on the website. The submission of a bid implies acceptance of these auction conditions. 16.

  1. If we auction objects of military history or objects of the Third Reich, this shall be done exclusively for the purposes of civic education, defence against unconstitutional endeavours, art, reporting on contemporary events or history or for similar purposes. Auction participants and bidders also affirm this.
  1. Claims for damages against the Auction House due to defects of title and quality as well as for other legal reasons are excluded, unless they are based on intentional or grossly negligent acts of the Auctioneer or on such a violation of essential contractual obligations by the Auctioneer. This shall also apply to the Auctioneer’s vicarious agents and assistants. All claims against the Auctioneer shall become statute-barred one year after the handover of the object to be auctioned, unless they are based on an intentional violation of the law. The Auctioneer’s liability for damages arising from injury to life, body or health shall remain unaffected. 18.
  1. Should any of the above terms and conditions be invalid in whole or in part, the validity of the remaining terms and conditions shall not be affected thereby.
  1. Place of performance for both parties is 76356 Weingarten, place of jurisdiction is Karlsruhe.

Auktionshaus Böser

Bahnhofstraße 1

D – 76356 Weingarten